Bundesförderung Thermische Sanierung

Sichern Sie sich 20% bzw. max. € 5.000,-- Ihrer Sanierungskosten. Bei einer Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energieträger sind zusätzlich bis zu € 1.500,-- Förderung möglich und die Anträge dazu können ab 01.03.2011 gestellt werden. Die Grundvoraussetzung ist der Energieausweis und dass Ihr Gebäude für die Inanspruchnahme der Förderung mindestens 20 Jahre alt sein muss.

Jetzt optimal vorbereiten und informieren, nutzen Sie die kostenlose Energieberatung. Anmeldung telefonisch unter 0662/8042-3151 oder online.

Lärmschutzförderungen

Um die Beeinträchtigung von Wohn- und Schlafräumen durch den Straßenlärm an Landstraßen (B, L) zu mindern, können Eigentümer, Hausverwaltungen oder Mieter des Objektes Lärmschutzelemente (Fenster, Türen) eine Beihilfe beantragen.

Kontakte in Salzburg dazu:

Salzburger Landesregierung
Kontakt: Klaus Melzer
Tel.: +43662-8042-4389
oder
Kontakt: Antonia Götzendorfer
Tel.: +43662-8042-4272
Mail: verkehrsinfrastruktur(at)salzburg.gv.at

FENSTERBAU SALZBURG GESMBH
5303 Thalgau, Salzburger Straße 109
Telefon: +43(0)62357766 / Telefax: +43(0)62357766-55 / Email: office@fensterbau-salzburg.at